Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuer

Der Arbeitgeber haftet nach § 42 d Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat, für zu Unrecht erstattete Lohnsteuer und für die Verkürzung der Lohnsteuer, die aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung entstehen. Gemäß § 42 d Abs. 1 Nr. 4 EStG haftet der Arbeitgeber auch für die Lohnsteuer, die ein Dritter nach § 38 Abs. 3a zu übernehmen hat. Der Haftungstatbestand erstreckt sich dabei ebenso auf die pauschale Lohnsteuer. [1] Read more

Der Arbeitgeber als Haftungs- und Gesamtschuldner

Neben seinen Steuerentrichtungs- und Steuererklärungspflichten trifft den Arbeitgeber auch die sogenannte Haftungsschuld nach §§ 33 Abs. 1 AO, 42 d EStG. Er ist als Haftungsschuldner zudem aufgrund gesetzlicher Anordnung nach § 42 d Abs. 3 Satz 1 EStG Gesamtschuldner [1] im Sinne von § 44 Abs. 1 Satz 1 AO, obwohl Haftungsschuld im Verhältnis zur Steuerschuld gemäß § 219 Satz 1 AO grundsätzlich mit einer von der Finanzbehörde zu beachtenden Nachrangigkeit ausgestattet ist. [2] Read more

Qualifizierung von Einnahmen als Arbeitslohn

Die Qualifizierung von Einnahmen als Einkünfte aus nich­tselbständiger Arbeit nach §§ 8 Abs. 1, 19 Abs. 1 EStG ist notwendige Voraussetzung für das Lohnsteuer-Abzugsverfahren. Read more

Das Dreiecksverhältnis zwischen Ar­beitgeber, Arbeitnehmer und Finanzbehörde im Lohnsteuerverfahren

Aufgrund der Verwirklichung des Tatbestandes einer Steuer nach §§ 3 Abs. 1 AO, 2 Abs. 1 Nr. 4, 19 EStG ist der Arbeit­nehmer grundsätzlich Steuerschuldner. Die persönliche Einbehaltung und Abführung der angefallenen Lohnsteuer ist hierbei nicht not­wendiges Begriffsmerkmal der Schuldnerschaft. [1] Mit der Ein­behaltung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber hat der Ar­beitnehmer die Lohnsteuer entrichtet [2]; seine Steuer­schuld ist damit erloschen. [3] Read more

Das Lohnsteuerabzugsverfahren

Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Ein­kommensteuer [1] auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 19 EStG. Sie entsteht nach § 38 Abs. 2 Satz 2 EStG in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Read more