Kosten für Deutschkurse nicht absetzbar
Das Bundesfinanzhof hat am 15.3.2007 (VI R 14/04) entschieden, dass Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache regelmäßig auch dann zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung gehören, wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich sind. Die in den Deutschkursen erworbenen Sprachkenntnisse ermöglichten der Klägerin die soziale Integration im privaten Alltag und eine erfolgreiche Kommunikation im engeren privaten Umfeld. Read more